Labret
Zu den Lippenpiercings gehören das Labret mittig in der Unterlippe.
Seitlich Piercings in der Unterlippe sollte man meiden, denn seitlich tritt der Gesichtsnerv in kleinen tastbaren Grüppchen an die Oberfläche, es kann dann an solchen Stellen zu Missempfindungen, leichten Lähmungserscheinungen, Schmerzsensationen – ähnlich wie elektrischen Stromschlägen kommen.
Lippenpiercings verheilen durch die sich schnell regenerierende Mundschleimhaut im Allgemeinen recht rasch innerhalb von 2-3 Monaten.
Labretstecker aus PTFE schonen auf Grund des weichen Materials Zahnfleisch und Zahnschmelz.
Durch Aufsätze auf den Labretstecker kann das Piercing schön individuell verändert werden.
Ringe sehen auch attraktiv aus, können aber eventuell beim Essen oder Reden störend wirken und sollten nicht zum Ersteinsatz genommen werden, da im Mund die Schleimhaut anschwellen kann und der Ring einschneiden kann.
Madonna (dieses Piercing ist nicht ungefährlich)
Das sogenannte Madonna, welches immer beliebter wird, sitzt entweder links oder rechts in der Oberlippe. Allerdings kann man dabei Nerven verletzen, da sich an dieser Stelle viele kleine Ausläufer des Gesichtsnervs befinden.
Cheek (dieses Piercing ist nicht ungefährlich)
Das Cheek, gestochen durch die Wangen, wird oft von Piercern abgelehnt, da dort, von außen nicht sichtbar, die Gesichtsarterie und der mittlere Gesichtsnerv verläuft. Außerdem hinterlässt das Wangenpiercing nach dem Herausnehmen oft eine hässliche, tiefe Narbe.
Lippenbändchen
Die oberen und unteren Lippenbändchen sind sehr dünn und reißen leicht aus. Das Piercing wird in den meisten Fällen früher oder später herauswachsen, heilt aber sehr schnell innerhalb von ein bis zwei Wochen. Das Risiko der Schädigung von Zähnen oder Zahnfleisch ist ziemlich hoch, da der Schmuck bei geschlossenem Mund direkt an die Zähne drückt.
Gesundheitliche Schäden die durch ein Piercing, ein Tattoo oder auch durch eine nicht notwendige Schönheit-OP entstanden sind werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Die Kosten der ärztlichen Behandlung sind seit dem 01.07.2008 ausschließlich eine Privatleistung. Der Arzt oder auch Krankenhäuser sind verpflichtet worden, Meldungen an die jeweilige Krankenkasse zu melden.