Augenbrauenpiercing

Das populäre Augenbrauenpiercing ist streng genommen ein Oberflächenpiercing, bei dem ein erhöhtes Risiko des Herauswachsens besteht.

Das Piercing darf nicht zu flach, aber auch nicht zu tief gestochen werden, da sich die Spannung im Gewebe, die das Herauswachsen befördert, erhöhen würde.

Dies wird leider viel zu selten von den Piercern erwähnt. Wenn Ihr während der Abheilphase bemerkt, dass die Haut weniger wird, geht bitte sofort zu Eurem Piercer, denn sehr oft kann man das Piercing retten ohne eine hässliche Narbe hinterher zu haben und um ein Herausreißen des Schmucks zu verhindern.

Es sollte möglichst auf dem äußersten Drittel der Augenbraue angebracht werden, weil weiter innen zur Augenbrauenmitte hin ein zentraler Nerv über die Augenbraue verläuft. Dieser darf natürlich auf keinen Fall verletzt werden.

Wird die Augenbraue mit einem Ring gepierct, sollte der untere Austrittspunkt im Vergleich zum oberen Austrittspunkt etwas weiter innen liegen. Durch dieses leichte Anwinkeln liegt der Ring eher flach, anstatt abzustehen, was die Verletzungsgefahr verringert und außerdem einfach besser aussieht.

Der Ring sollte nicht zu klein im Durchmesser sein, da so ebenfalls die Wanderungsgefahr erhöht würde.

Gerade Stäbe üben oft während der Heilungsphase eine zu hohe Spannung auf den Wundkanal aus, deshalb sollten normalerweise leicht gebogene Stäbe oder biegsame Stäbe aus PTFE eingesetzt.

Geht alles glatt, verheilt das Augenbrauenpiercing in etwa vier bis acht Wochen.

Sollte es aber dennoch trotz guter Pflege zu einer Vereiterung kommen, ist es unbedingt anzuraten sich in ärztliche Behandlung zu begeben, da alle Eiterungen oberhalb der Lippe nicht ungefährlich sind.

Gesundheitliche Schäden die durch ein Piercing, ein Tattoo oder auch durch eine nicht notwendige Schönheit-OP entstanden sind werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Die Kosten der ärztlichen Behandlung sind seit dem 01.07.2008 ausschließlich eine Privatleistung. Der Arzt oder auch Krankenhäuser sind verpflichtet worden, Meldungen an die jeweilige Krankenkasse zu melden.

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