Materialverordnung für Piercingschmuck

Aus welchem Material laut Materialverordnung sollte ein Piercing sein?

EU-Nickelrichtlinie

Laut der Nickelrichtlinie (94/27) der EU vom 30. Juni 1994 durfte für den Ersteinatz kein nickellhaltiger Schmuck verwendet werden.

In der Richtlinie blieb zunächst unberücksichtigt, dass nicht der Nickelgehalt, sondern dessen Abgabemenge ausschlaggebend für allergische Reaktionen ist.

Der bis dahin meistens verwendete Edelstahl 316L war demzufolge nicht mehr zugelassen, da dessen Nickelgehalt mit 10% bis 14% die in der Richtlinie vorgegebene Werte deutlich überstieg.

Am 27. September 2004, wurde die Richtlinie dahingehend geändert, wonach sich die Obergrenzen für Nickel nun an der Nickelfreisetzung orientieren. Somit ist Edelstahl auch wieder als Erststecker zugelassen.

Demzufolge geeignet sind Edelstahl (316L), Titan, Niob und PTFE, also Materialien deren Nickelfreisetzung fünf Nanogramm pro Quadratzentimeter und Woche durch Abrieb nicht übersteigt.

Piercings und medizinische Untersuchungsverfahren

In der medizinischen Diagnostik werden zunehmend bildgebende Verfahren eingesetzt, wie Magnetresonanztomographie (MRT)oder Computertomographie (CT).

Dadurch wird mit gezielter Röntgenstrahlung oder starker Magnetfelder einen Blick ins Innere des Körpers ermöglicht.

Hierbei können Piercings mit dem falschen Material unter Umständen ein Problem darstellen. Dies gilt allerdings nur für Schmuck aus ferromagnetischem Metall, das heißt, der Schmuck ist magnethaltig. Andere Materialien (Acryl, PTFE, Titan, organische Stoffe) stellen keine Einschränkungen dar.

Allerdings kann bei so einer Untersuchung ein Piercing einen Tumor  oder andere Gewebeveränderungen verdecken.

Wenn ein MRT eingesetzt wird, kann es aber zu einer Erwärmung des Schmucks kommen. Der Schmuck sollte deshalb immer bei Untersuchungen mit Röntgengeräten und bei Operationen entfernt werden.

 

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